Hotelier TV Programm

46 Seiten|Prospekte|20.11 - 31.12.2013Angebot abgelaufenAktuelle Prospekte Angebote in Büsingen am Hochrhein

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HOTELER TV & RADIO präsentiert: TV-Programm für Hotellerie & Gastronomie – Oktober 2013
Top 10 der Reisemängel
Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern
Haare im Waschbecken oder unfreundliches Hotelpersonal
– wer in den Urlaub fährt, kann viele
böse Überraschungen erleben. Im Schnitt gehen die
Deutschen zweimal pro Jahr auf Reisen und haben
dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit. Aufreger
Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer - das
ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage
im Auftrag der Advocard Rechtsschutzversicherung
unter 2.001 Personen. So haben in den vergangenen
zwölf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbürger
eine Reise unternommen und immerhin neun
Prozent von ihnen sind gar viermal oder öfter unterwegs
gewesen. Die Erwartungen an einen Traumurlaub
wurden häufig nicht erfüllt: Immerhin jeder achte
Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen
Mängel zu beklagen. RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö rät
dazu, für sein Recht deutlich einzutreten. Meist lenke
dann ein Hotelbetreiber oder Reiseveranstalter ein.
Ärger muss nicht sein –
richtiges Vorgehen bei
Reisemängeln
Die Top 10-Reisemängel der
Deutschen
Laut Forsa wird im Urlaub vor allem
Folgendes bemängelt:
1. Schmutziges Badezimmer
(31 Prozent insgesamt; 37 Prozent
weiblich, 26 Prozent männlich)
2. Nicht genug Auswahl beim Frühstück
bzw. bei den Mahlzeiten im Hotel
(29 Prozent)
3. Schmuddelige Bettwäsche
(24 Prozent; 28 Prozent weiblich,
20 Prozent männlich)
4. Unfreundliches Hotel-Personal
(21 Prozent)
5. Kein schöner Blick aus dem Fenster
(20 Prozent)
6. Bau- und Straßenlärm
(19 Prozent; 22 Prozent männlich,
15 Prozent weiblich)
7. Lärmbelästigung durch andere
Gäste
(19 Prozent)
8. Überfüllte Erholungsbereiche, z. B.
am Pool oder Strand
(14 Prozent; 17 Prozent männlich,
12 Prozent weiblich)
9. Verspätung bei gebuchter Anreise
mit Bus, Bahn oder Flugzeug
(13 Prozent)
10. Ungeziefer im Zimmer
(10 Prozent)
Tipp 1: Mängel richtig anzeigen
Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten
andere Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort
1 unverzüglich über die Probleme informieren. Sollte dieser
am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der
Reiseveranstalter in Deutschland zuständig. „Lassen Sie sich
am besten schriftlich bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt
wurde“, rät Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung.
„Dazu empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende
Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen
von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände bezeugen
können“, ergänzt die Rechtsexpertin.
Tipp 3: Kündigung bei Abhilfeverweigerung
oder Unzumutbarkeit
Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar,
3 muss in jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor
die Kündigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der
Abbruch der Reise nur möglich, wenn der Veranstalter keine
Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.
Sehen Sie dazu einen Report bei HOTELIER TV:
Jeder fünfte Urlauber berichtet von Reisemängeln: Mäusekopf im
vegetarischen Essen – Giftige Spinne im Bettkasten – Stromschlag
unter der Dusche – Marmorplatte fällt fast auf Urlauber
Tipp 2: Abhilfe einfordern
„Haben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr
Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Ersatzangebot
unterbreiten“, sagt Decker. „Das muss man aber
2
nur annehmen, wenn es den ursprünglich gebuchten Leistungen
entspricht oder diese sogar übertrifft.“ Urlauber
müssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Das
bedeutet: Je kürzer die Reise ist, desto kürzer darf auch die Frist sein. Lässt
der Reiseveranstalter diese verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst
Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer
reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt
war, kann man anschließend Schadenersatz für die erforderlichen Aufwendungen
verlangen.
Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rückerstattung
Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten
Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann
4 der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr
eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend
machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle
gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert über eine mögliche Erstattungshöhe
findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgründen
empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren
Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot
während des Urlaubs angenommen wurde.
http://www.hoteliertv.net/reise-touristik/jeder-f%C3%BCnfteurlauber-berichtet-von-reisem%C3%A4ngeln/
38 | Oktober 2013 Ausgewählte TV-Sendungen über die wunderbare Welt der Hotellerie und Gastronomie - präsentiert von HOTELIER TV

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Täglich neue Sendungen auf www.hoteliertv.net
Streit um Bettwanzen
Hotelgast wegen negativer Hotelbewertung verklagt
Ein einziger Alptraum: Ein Hotelgast in Kanada erlebte eine sehr unruhige
Nacht in einem Zimmer voller Bettwanzen. Nach einer negativen Hotelbewertung
bei tripadvisor.com wurde er obendrein nun vom Betreiber des
Hotel Québec in der gleichnamigen Stadt verklagt.
Sehen Sie dazu Reports bei HOTELIER TV:
www.hoteliertv.net/hygiene-sauberkeit
Schon in der ersten Nacht bemerkte Laurent A. Bettwanzen in seinem Zimmer in
dem bekannten First-Class-Hotel. Er reklamierte dies sofort. Da das 204-Zimmer-
Haus ausgebucht war, konnte man ihm kein anderes Zimmer anbieten. Einen
Wechsel in ein anderes Haus der Hotelkette Jaro, zu der neben dem Hotel Québec
sechs weitere Betriebe gehören, lehnte er ab, da er dem Hockeyteam seines
Sohnes - Anlass seiner Übernachtung - im Hotel nahe bleiben wollte. Er kehrte
auf das Bettwanzen-verseuchte Zimmer zurück. Am nächsten Morgen sollte ein
Gespräch mit dem Hotelinhaber stattfinden. Doch A. checkte aus und verfasste
später eine vernichtende Kritik („Nightmare“) über das Hotel.
Der Hotelbetreiber forderte den Gast auf, die Kritik zu ändern oder ganz zu löschen.
Keine der anderen Gästbewertungen bei tripadvisor.com hätten Bettwanzen erwähnt,
wird berichtet. „Wir haben 204 Zimmer in diesem Hotel und es gab bislang
keine einzige Beschwerde über Bettwanzen“, so ein Hotelrepräsentant. Die sehr
negative Kritik habe dem Hotel sehr geschadet – etliche Gäste hätten daraufhin
ihre Zimmerreservierungen storniert. Wenn in diesem Zimmer Bettwanzen gewesen
seien - woher kamen diese und wohin sind sie verschwunden, fragt man sich.
Der Fall der Klage gegen einen Hotelgast aufgrund einer vernichten Hotelkritik
schlägte hohe Wellen in der Hotellerie nicht nur in Québec. Im Unterschied zu
Bettwanzen-verseuchten Hotels beispielsweise in New York, wo die kleinen Plagegeister
etagenweise auftreten können, seien in Québec bisher sehr selten
Fälle von Bettwanzen in Hotels aufgetreten.
Die Gerichtsverhandlung soll nun im Dezember stattfinden und könnte zu einer
Musterverfahren werden. Der Hotelbetreiber argwöhne, der Gast habe die Bettwanzen
selbst mit gebracht und versuche vom Hotel Geld herauszuschlagen,
argumentiert der Anwalt des Beklagten. Allerdings könne A. Fotos von Bettwanzen-Bissen
an ihm und am Körper seines Sohnes vorweisen. Zudem gebe es ein
Video, wie er in dem Hotelzimmer Bettwanzen in einem Glas einfing.
Der Streit um negative Hotelbewertungen könnte damit zu einem neuen Höhepunkt
gelangen. Das international führende Bewertungsportal tripadvisor.com löschte
nun alte Bewertungen bei Hotels, die jüngst umfassend renoviert wurden. Die alten
und überholten Kritiken warfen ein falsches Licht auf die aktuelle Situation. |
Kurzfristige Programmänderungen sind möglich. © HOTELIER TV Oktober 2013 | 39