Feinkostkatalog 2012

276 Seiten|Di Gennaro|www.digennaro.de|18.7 - 31.12.2012Angebot abgelaufenAktuelle Di Gennaro Angebote in Sindelfingen

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Seite 274

Satz-/Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
allgemeine verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich und Schriftform
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich
für die gesamte Geschäftsbeziehung mit
dem Vertragspartner. Alle Vereinbarungen für
die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner
bedürfen der Schriftform. Die Verkaufsbedingungen
gelten nur gegenüber Unternehmern
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Unser
Geschäftssitz ist mangels anderer Vereinbarung
Erfüllungsort.
3. Bestellungen
Bestellungen müssen durch uns angenommen
werden, entweder durch Erklärung oder Lieferung.
Der Besteller ist 2 Wochen an seine Bestellung
gebunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ohne Transport und Verpackung,
diese werden gesondert berechnet,
soweit nichts anderes vereinbart iStück Dazu
kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag
der Rechnungsstellung. Der Abzug von Skonto
bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten
ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug)
innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen
dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferzeit und Teillieferungen
Von uns genannte Liefertermine sind unverbindlich.
Feste Liefertermine bedürfen einer
di GEnnaRo FEINKoSTKATALoG
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei
Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, haften
wir nur auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden; es sei denn dieser
wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht. In letzteren Fällen haften wir gesetzlich
uneingeschränkt. Wir sind soweit für
den Besteller zumutbar berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen.
6. Gefahrenübergang, Verpackungskosten und
Versicherung
Lieferungen erfolgen ab unserem Geschäftssitz,
danach haften wir auch bei zufälligem Untergang
der Ware nicht. Die Rücknahme von Verpackungen
bedarf gesonderter Vereinbarungen.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir
die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller.
7. Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen Rügeobliegenheiten nach §
377 HGB nachgekommen iStück Wobei bei verderblichen
Waren und bei Frischwaren die Prüfungen
unmittelbar nach Anlieferung und die
Rüge unverzüglich zu erfolgen haben. Soweit
ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Dabei tragen wir alle Kosten und das
Transportrisiko. Schlägt die Nachlieferung fehl,
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten
und Schadenersatz verlangen.
Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahr-
lässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist
unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Es
sei denn, es handelt sich um Verletzungen von
Leben, Körper und Gesundheit, oder um eine
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei vorgenannter nicht eingeschränkter
Schadenersatzpflicht richtet sich unsere Haftung
uneingeschränkt nach dem Gesetz. Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
8. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz
als in Ziff. 7 vorgesehen, ist — ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
— ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der
Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung
uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für
Schäden auf Grund von Kriegsereignissen, politischen
Unruhen, Streik oder höherer Gewalt.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen
den Besteller zustehen, bleibt die gelieferte
Ware unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt,
die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr
zu veräußern und/oder zu verwenden,
solange er nicht in Zahlungsverzug
iStück Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonsti gen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der
Besteller bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung
hiermit an. Wir ermächtigen den Besteller
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben,
als der realisierba re Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10
% übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten. Stand 08/2009