Feinkostkatalog 2012

276 Seiten|Di Gennaro|www.digennaro.de|18.7 - 31.12.2012Angebot abgelaufenAktuelle Di Gennaro Angebote in Frankfurt am Main

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Seite 104

doP denomInazIone dI orIGIne Protetta
G.U. geschützte UrsprUngsbezeichnUng
Die „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung
und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen
Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren
erfolgen. So darf der Prosciutto di Parma DOP ausschließlich in der Gegend
um Parma verarbeitet, getrocknet, geschnitten und verpackt
werden. Nur, wenn die gesamte Produktionskette in
und um Parma erfolgt und der Schinken nach traditioneller
Art und Weise hergestellt wird, erhält er das begehrte rotgelbe
Siegel für die „Geschützte Ursprungsbezeichnung“.
zUrück
zUm
UrsprUng
Viele der Feinkostspezialitäten von Di Gennaro tragen die
Zusatzbezeichnung DOP oder IGP: Prosciutto di Parma DOP,
Prosciutto di San Daniele DOP, Parmigiano Reggiano DOP,
Olio Terra di Bari Castel del Monte DOP, Olio Toscano IGP...
Doch was steckt eigentlich hinter den drei Buchstaben?
Was heisst dop Und igp?
iGP IndIcazIone GeoGrafIca Protetta
G.G.a. geschützte geographische angabe
Für die geschützte geographische Angabe ist es ausreichend,
wenn mindestens eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung
oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet
stattfindet. So können die Oliven für das Olio Toscano IGP
aus der ganzen Toskana kommen, die Verarbeitung
dagegen muss nach traditioneller Art und Weise in
einem festgelegten Gebiet erfolgen. Nur dann erhält
das Olivenöl auch das blau-gelbe Qualitätssiegel.
Während sich hinter „Denominazione
di origine Protetta“, kurz DoP,
der deutsche Begriff „geschützte
Ursprungsbezeichnung“, kurz g.U.,
verbirgt, steht die abkürzung igP für „indicazione
geografica Protetta“, zu deutsch „geschützte
geographische angabe“ (g.g.a.). Diese Herkunftsbezeichnungen
sind Qualitätsauszeichnungen
von agrarerzeugnissen und lebensmitteln, die
es dem Verbraucher ermöglichen, die spezialität
sofort geographisch zuzuordnen. schon 1992
erließ der Rat der europäischen Union Regeln
„zum schutz von geographischen angaben und
Ursprungsbezeichnungen für agrarerzeugnisse
und lebensmittel“. Bevor ein lebensmittelhersteller
für seine Produkte von der eU die
Bezeichnung „DoP“ oder „igP“ erhält, müssen
vielfältige Hürden überwunden werden — die
verantwortlichen gremien durchleuchten dabei
Rohstoffe und Produktionsprozesse genauso wie
tradition und geschichte der feinkost-spezialität.
ist der status DoP einmal erreicht, wacht
das örtliche konsortium über die einhaltung der
strengen Regeln. für den Verbraucher bedeutet
das DoP- oder igP-siegel vor allem eines: mehr
sicherheit durch transparente Produktionsprozesse
und ursprünglicher geschmack durch traditionelle
und damit authentische Herstellung.
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schinken & salami