Marokko Reisen und Urlaub

64 Seiten|Prospekte|9.5.2014 - 31.12.2015Angebot abgelaufenAktuelle Prospekte Angebote in Dischingen

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Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von Ritz
Reisen
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie
sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV
(Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt
worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben
Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text
sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch oder per
Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer
Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche
Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht
verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage,
Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von
§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger
als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheins verlangt werden. Bei Vertragsabschluss
ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine
Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den
Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor
Reisebeginn. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei
Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der
Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.
Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 25% des Reisepreises wird
sofort nach Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte
abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die
Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
Ãœberweisung:
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Rechnung bzw.
Gutschrift zu Ihrer Reservierung per E-Mail im PDF-Format.
Bitte beachten Sie die auf der Rechnung genannten
Fälligkeiten der An- und Restzahlung und geben Sie die
Rechnungsnummer an, ohne die die Zahlung nicht
zugeordnet werden kann. Auf ausdrücklichen Wunsch
erhalten Sie die vorgenannten Unterlagen, d.h. die
Anzahlungsrechnung, eine Rechnung über den restlichen
Reisepreis sowie die Bestätigung und den
Sicherungsschein auch per Post an die von Ihnen
angegebene Anschrift. Die Anzahlung muss in jedem Fall so
rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das
angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die
Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis
Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen
die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten
werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte
möglich.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center
unter. +49 0 681 / 95 80 243 gegen EUR 0,14/Min. aus dem
dt. Festnetz, max. EUR 0,42/Min. aus den Mobilfunknetzen
von Mo - Fr : 9 - 17 Uhr gerne zur Verfügung. Leisten Sie
die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den
Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen
des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
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Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns
gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer
Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am
Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des
Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die
von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in
Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
4.2 Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in
der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen,
geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
4.3 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen
ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten,
Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt"
bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der
Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie
der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn
er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche
Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen,
die wie folgt lautet:
„§ 651 j BGB“
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein
nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die
Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz
1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der
Haftung)
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
9.2 Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Die
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
für Leistungen, welche die Beförderung vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum

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ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten, wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen
Schaden die Verletzung von Hinweis- oder
Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es -
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind
insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an
unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung
ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit
uns in Verbindung! Sie erreichen RITZ REISEN
unter: (0681) 95 80 243. Geben Sie bitte in jedem
Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten und die oben genannte
Durchwahl an.
10.2 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach §
651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares
Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen
empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in
der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die
erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der
mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter
der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. Diese Frist gilt auch für die
Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn
Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, §
651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist
binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
12. Verjährung
Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies
gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
13. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. "Black
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List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden
wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst
genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so
genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite
abrufbar:
http://air-ban.europa.eu
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind
ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies
gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder
falsch informiert haben.
14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
15. Reiseschutz (Reiserücktrittskostenversicherung
u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-
Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer
Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei
Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der
Abschluss des speziellen Ritz Reisen-Reiseschutzes.
16. Rechtswahl
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen
uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Im Ãœbrigen gelten die nachstehenden
Bestimmungen der Ziffer 17.3 a) und b.)
17. Gerichtsstand
17.1 Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz (Saarbrücken) verklagen.
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand Saarbrücken vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die oben genannten
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 4.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten
Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der
Rücktrittspauschale können Sie daher unseren
Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen.
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Veranstalter:
Ritz Reisen
Bahnhofstraße 38
66111 Saarbrücken
Tel.: +49 (0) 681 95 80 - 243
Fax: +49 (0) 681 93 85 - 286
Web: www.ritz-reisen.de
E-Mail: info@ritz-reisen.de